Beschluss des Entwurfs zur Erlassung des räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Sulz
gemäß Beschluss der 21. Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz vom 04.03.2024
Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Sulz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in ihrer Sitzung vom 04.03.2024 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Sulz (Aktenzahl: su031.1-1/2019) gemäß § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., beschlossen.
Aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 30.04.2024, Zl. VIIa-50.030.005-1II-14.