Gemeindewappen Sulz
Gemeindewappen Sulz
Das Wappen der Gemeinde Sulz zeigt einen auf silbernem Stuhl sitzenden und silbern gekleideten mit Stirnreif gekrönten Grafen (Richter). Er hält in der rechten Hand einen Richterstab, die linke Hand ist auf dem Oberschenkel aufgestützt. Der Hintergrund des Wappens ist in grün gehalten.
Das Symbol des Richters mit dem Stab bringt die ehemalige Bedeutung von Sulz als Gerichtsort des Doppelgerichtes Rankweil-Sulz zum Ausdruck.
Der grüne Hintergrund weist darauf hin, dass die Gerichtsversammlungen unter offenem Himmel im freien Feld stattgefunden haben.
Sulz war bis zur Auflösung des Doppelgerichtes Rankweil-Sulz im Jahr 1784 Gerichtsort. Die Verleihung des Wappens durch die Vorarlberger Landesregierung erfolgte am 15. September 1970.