Urkunden
Personenstandsurkunden und Nachweise zu Personenstandsfällen (Geburt, Ehe, Tod) können seit Einführung des zentralen Personenstandsregisters (ZPR) bei jedem österreichischen Standesamt beantragt und ausgestellt werden.
Die Antragstellung ist durch Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, möglich. Diese kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mittels Handy-Signatur) erfolgen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder der eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.
Einige Urkunden und Nachweise können in internationaler Form (10-sprachig) ausgestellt werden.
Wenn Sie im Ausland wohnen, kann Ihnen die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) weiterhelfen.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig. Geburten ab 01.01.1939 sind in den Standesämtern beurkundet.
Kontakt
Gemeinde Röthis
Standesamtsverband
T +43 5522 45325-76
standesamt@roethis.at