Landtagswahl 13. Oktober 2024

Die Vorarlberger Landtagswahlen sind auf den Ladtagswahl 13. Oktober 2024 angesetzt. Informationen erhalten Sie zeitgerecht.

Kundmachung der Ausschreibung der Landtagswahl 2024

Der Landtag entspricht dem Nationalrat auf Landesebene. Er ist das Landesparlament und einer der beiden essenziellen Teile bei der Kompetenzenteilung der österreichischen Gesetzgebung. Gesetze, welche auf Landesebene gültig sind, müssen im Landtag beschlossen werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag der Wahl (§ 22 Abs. 1) Landesbürger ist, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Neben Landesbürgern sind auch jene Staatsbürger wahlberechtigt, die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger waren, sofern am Stichtag

  • der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und
  • die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Verbotszone: Im Gebäude des Wahllokals und im Umkreis von 100 Metern ist am Wahltag jede Art von Wahlwerbung zu unterlassen.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post  zugesandt. Die Wahl kann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige. Weiters kann die Stimmabgabe in einem anderen Wahlbezirk erfolgen.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten für die Landtagswahl können persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Sulz mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte bitte an die zuständige Gemeindewahlbehörde (siehe Wahlkarte) portofrei senden oder abgeben. Alle bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde eingelangten Wahlkarten fließen in das Gemeindeergebnis ein. Wahlkarten, die nach diesem Zeitpunkt per Post einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt zeitgerecht während der Öffnungszeiten im Bürgerservice auf.

Kundmachungen zur Wahl finden Sie in unserem Veröffentlichungsportal.