Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den max. Zeitraum von 18 Monaten gewährt.

Der Antrag auf Familienzuschuss muss bei Ihrem zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde abgegeben werden. 

Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?
- Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
- Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
- Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.

Wer ist anspruchsberechtigt - ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den max. Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher als die Einkommenshöchstgrenze ist,
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Erhöhung des Familienzuschusses – Entlastung für Familien
Vorarlbergs Familien profitieren ab Oktober 2022 von der Erhöhung des Familienzuschusses. Der Mindestzuschuss wird verdreifacht und der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht. Wer im Oktober einen Familienzuschuss erhält, sichert sich auch eine einmalige zusätzliche Auszahlung.

Die Antragstellung ist auch online möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier