Wahlen

Bundespräsidentenwahl

Der Bundespräsident wird laut Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BpräsWG auf sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das Volk statt. Er ist neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung.

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Europawahl

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. Die Wahlen finden nach Ablauf dieser fünf Jahre wieder für den gleichen Zeitraum statt, sofern der Rat nicht nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen anderen Zeitpunkt festlegt.

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Gemeinde- und Bürgermeisterwahl

Bei den Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen werden die Gemeindevertretung und der Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre gewählt. Vor der Wahl bekommt jeder Wahlberechtigte eine Wahlinformation sowie den Stimmzettel zugeschickt. In der Wahlinformation steht unter anderem, welchem Wahlsprengel man zugeordnet ist, wo sich das Wahllokal befindet und zu welchen Uhrzeiten die Wahl möglich ist.

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Landtagswahl

Der Landtag entspricht dem Nationalrat auf Landesebene. Er ist das Landesparlament und einer der beiden essenziellen Teile bei der Kompetenzenteilung der österreichischen Gesetzgebung. Gesetze, welche auf Landesebene gültig sind, müssen im Landtag beschlossen werden.

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Nationalratswahl

Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat für die nächsten fünf Jahre gewählt. Der österreichische Nationalrat ist Teil des Parlaments und besteht aus 183 Abgeordneten. Einige seiner wichtigsten Funktionen sind die Gesetzgebung und Kontrollaufgaben, die in Form von Ausschüssen bearbeitet werden.

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erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 10.08.2023