Urkunden und Gebühren

Seit der Einführung des zentralen Personenstandsregisters (ZPR) können Personenstandsurkunden und Nachweise zu Personenstandsfällen (Geburt, Ehe, Tod) bei jedem beliebigen Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Beantragt werden können Urkunden und Nachweise von Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mittels ID Austria) erfolgen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Einige Urkunden und Nachweise können in internationaler Form, meist mit einer mehrsprachigen Übersetzungstabelle, ausgestellt werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland kann Ihnen die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) weiterhelfen.

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Eltern einer Person festgehalten.

Die Erstausstellung der Geburtsurkunde eines Kindes erfolgt meist beim Standesamt des Geburtsortes und ist bei diesem in den ersten zwei Lebensjahren gebührenfrei. Wird die erste Geburtsurkunde bei einem anderen Standesamt ausgestellt, gelten die unten angeführten Gebühren.

Geburtsurkunden für Geburten vor dem 01.01.1939 kann ausschließlich das Pfarramt der jeweiligen Kirchengemeinde des Geburtsorts ausstellen. Für Geburten nach dem 01.01.1939 ist das Standesamt der Geburtsgemeinde zuständig, eine Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit Handy-Signatur: 8,60 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Nähere Informationen finden Sie hier.

Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde

Eine Heiratsurkunde bestätigt die Eheschließung zweier Menschen. Die Partnerschaftsurkunde gilt als Nachweis der eingetragenen Partnerschaft.
Die Heiratsurkunde und die Partnerschaftsurkunde gehören neben der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde zu den wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde, gleichermaßen die Partnerschaftsurkunde, enthält:
_ die Familiennamen der Eheleute/Partner nach der Eheschließung/Verpartnerung
_ akademische Grade/Standesbezeichnung
_ Vornamen
_ sonstige Namen
_ Familiennamen vor der Eheschließung/Verpartnerung
_ Tag und Ort der Geburt
_ den Tag und den Ort der Eheschließung/Verpartnerung
_ optional: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft
Nach der Eheschließung oder Verpartnerung im Standesamt Rankweil erhalten Sie zwei Exemplare Ihrer Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde. Sie können weitere Exemplare zu einem späteren Zeitpunkt bei jedem Standesamt in Österreich beantragen.

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit Handy-Signatur: 8,60 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, verschiedene Dokumente. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Todesfall.
In einer Sterbeurkunde werden folgende Daten festgehalten:
_ der Name der/des Verstorbenen
_ akademische Grade
_ das Geschlecht
_ der letzte Wohnort
_ der Tag, Ort und die Eintragung der Geburt
_ der Zeitpunkt und der Ort des Todes
_ die letzte Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen
_ optional: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Bei bereits vollständiger Erfassung des Sterbefalles im Personenstandsregister kann die Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit Handy-Signatur: 8,60 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro

Nähere Informationen finden Sie hier.

Staatsbürgerschaftsnachweis

Die österreichische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung oder Verleihung erworben. Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und wird z.B. bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises benötigt.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann, für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei jeder österreichischen Standesamt- bzw. Staatsbürgerschaftsstelle beantragt und ausgestellt werden.

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Staatsbürger die im Ausland leben, ist die jeweilige Vertretungsbehöre (Botschaft/Konsulat) zuständig.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:
_ amtlicher Lichtbildausweis
_ falls erforderlich (z.B. bei Erstausstellung): zusätzlich
_ Geburtsurkunde
_ Heiratsurkunde
_ Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Für die Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweis nach einer Verleihung:
_ amtlicher Lichtbildausweis des bisher zugehörigen Staatsverbandes
_ Geburtsurkunde
 falls vorhanden, zusätzlich:
_ Heiratsurkunde
_ Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
_ Verleihungsbescheid
_ Heiratsurkunde der Eltern

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit Handy-Signatur: 8,60 Euro
Ausstellung des Nachweises: 23,50 Euro

Die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweis ist innerhalb von 2 Jahren ab Geburt gebührenfrei (gilt nur bei Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung).

Nähere Informationen finden Sie hier

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 24.11.2021, zuletzt geändert 05.02.2024