Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes und öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und damit zusammenhängende dingliche Rechte eingetragen werden.

Solche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, beim Notar oder im Internet. Für Rankweil zuständig ist das Bezirksgericht Feldkirch in der Churer Straße 13, 6800 Feldkirch.

Weitere Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragung, Grundbuchseinsicht, Aufbau eines Grundbuchsauszugs etc. sind im Amtshelfer Grundbuch zu finden.

Grundverkehr

Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger sind genehmigungspflichtig. Rechte an einem Grundstück dürfen im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission oder eine Bestätigung, dass keine Genehmigung benötigt wird (Negativbescheinigung), vorliegt.

Baugrundstücksbestätigung

Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem als Baufläche gewidmetem Grundstück benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).


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Grundverkehrsansuchen
Baugrundstücksbestätigung

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 22.09.2023