Strafregisterbescheinigung
Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, (polizeiliches) Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person, auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden.
Im Rathaus Rankweil wird die Strafregisterbescheinigung grundsätzlich gleich ausgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Feststellung der Identität der Antragstellerin/des Antragstellers vorgelegt werden können und keine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, Verhaftung etc. vorliegt.
Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Amtszeiten möglich. Wenn die Strafregisterbescheinigung keine Verurteilungen enthält, wird sie zweisprachig (Deutsch/Englisch) ausgestellt.
„Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ und „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“
Seit 1. Jänner 2014 kann eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ ausgestellt werden, mit 1. Juli 2020 folgte dann die „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“. Diese können nur beantragt und ausgestellt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
Die Antragsteller*in eines Strafregisterauszugs muss zwecks Feststellung der Identität persönlich erscheinen.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Reisepass oder Personalausweis)
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Für eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ bzw. „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.
Gebühren
- Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt € 30,70.
- Dient die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) kostet die Bescheinigung € 16,40.
- Bei Ausstellung der „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ fällt zusätzlich eine Gebühr von € 3,90 an.
Tipp
Eine „normale“ Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Handy-Signatur.