Leseordnung

Gegen Vorlage der gültigen Jahreskarte können Bücher, Zeitschriften und andere vorhandene Medien zur persönlichen Verwendung ausgeliehen werden. Die Leserin bzw. der Leser verpflichtet sich, die ausgeliehenen Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Entlehnt werden können bis zu zehn Bücher und zehn andere Medien wie Zeitschriften, Hörspiele, DVDs oder Spiele.

Entlehnungsdauer
Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Medien persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online über den Online Katalog möglich. Verlängerungen müssen spätestens am Tag des Rückgabedatums erfolgen.

Bereits entlehnte Medien können ebenfalls über den Online Katalog reserviert werden. Die Medien stehen zwei Wochen zur Abholung bereit.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums wird eine Ersatzleistung eingehoben. Bitte beschädigte Medien melden, nicht selbst reparieren. Entlehnte Medien dürfen nicht weitergegeben werden. Die urheberrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten

Rückgabe
Alle Medien können während der Öffnungszeiten in der Bibliothek zurückgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es möglich, Bücher, Zeitschriften, DVDs und CDs beim Medieneinwurf einzuwerfen bzw. zurückzugeben.

Download
Im Download-Bereich finden Sie die aktuelle Leseordnung der Bibliothek Rankweil.